Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für:
Abklärende Vorgespräche
bis zu 8 Stunden für Analytische Psychotherapie
bis zu 5 Stunden für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Kurzzeittherapie
Analytische Psychotherapie
80 - max. 240/300 Stunden
2-3 Stunden pro Woche
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
50 - max. 100 Stunden
1-2 Stunden pro Woche
Kurzzeittherapie
bis zu 25 Stunden
1 Stunde pro Woche
Private Krankenkassen übernehmen ebenfalls die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen, jedoch ist deren Umfang abhängig vom jeweiligen Vertrag, den der Versicherte mit seiner Kasse geschlossen hat. Hier sollte der Versicherte im Einzelfall die Details seines Versicherungsvertrages prüfen.
Die genannten Psychotherapieverfahren sind auch beihilfefähig.

Informationen zur Kostenübernahme