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Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für:

 

Abklärende Vorgespräche

bis zu 7 Stunden

 

Analytische Psychotherapie

160 - max. 300 Stunden

2-3 Stunden pro Woche

 

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

60 - max. 100 Stunden

1-2 Stunden pro Woche

 

Kurzzeittherapie

bis zu 24 Stunden

1 Stunde pro Woche

 

Private Krankenkassen übernehmen ebenfalls die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen, jedoch ist deren Umfang abhängig vom jeweiligen Vertrag, den der Versicherte mit seiner Kasse geschlossen hat. Hier sollte der Versicherte im Einzelfall die Details seines Versicherungsvertrages prüfen. 

Die genannten Psychotherapieverfahren sind auch beihilfefähig.

Informationen zur Kostenübernahme

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