Psychotherapie
Seit 1967 ist die Psychotherapie Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung. Im deutschen Gesundheitssystem sind aktuell drei Verfahren für die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Psychotherapie zugelassen. Zwei dieser Verfahren gründen auf den Theorien der Psychoanalyse (das dritte Verfahren ist die Verhaltenstherapie).
Die sogenannte „Analytische Psychotherapie“ orientiert sich eng an der Psychoanalyse und wird mit 2-3 Behandlungsstunden in der Woche durchgeführt. Meist liegt der Patient hier auf einer Couch. Die sogenannte „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ wird in der Regel mit 1-2 Behandlungsstunden in der Woche durchgeführt. Hierbei sitzt der Patient dem Therapeuten gegenüber.
Da emotionale Vorgänge wesentlich langsameren Prozessen unterliegen als rationale Vorgänge, wird für grundlegende und bleibende Veränderungen der inneren Situation genügend Zeit benötigt, weswegen beide Verfahren dem Bereich der Langzeittherapie zugeordnet sind. Bei der „Analytischen Psychotherapie“ werden Kindheit und Jugend stärker mit einbezogen, während es in der „Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie“ um bewusstseinsnähere innere Konflikte und Erfahrungen geht und stärker an der aktuellen Lebensrealität gearbeitet wird. In begrenzterer Zeit werden hier begrenztere Zielsetzungen angestrebt.
Eine Sonderform der „Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie“ ist die Kurzzeittherapie, die auf wenige Sitzungen begrenzt ist und dazu dient, einen eng umgrenzten Konflikt oder eine vorübergehende Krisensituation zu bearbeiten. Sie kann aber auch dazu dienen zu klären, welche Form der Psychotherapie langfristig geeignet sein könnte.